Es sind nicht nur immer die Arbeitnehmer, die die geschädigten aufgrund eines Fehlverhaltens seitens des Arbeitgebers sind! Sehr häufig kommt es auch vor, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mit falschen Arbeitszeitaufzeichnungen, Diebstählen und Krankenstandsmissbräuchen schädigt.
Der nachfolgende Fall eines 20-jährigen Arbeitnehmers aus dem Raum Wels führte auch zu einem bemerkenswerten Urteil durch den OGH.
Ein 20-Jähriger aus dem Raum Wels in Oberösterreich ging nicht nur seines Jobs verlustig, er muss auch rund 8.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen.
Denn dieser hatte, weil ihm die häufigen Krankenstände des Mitarbeiters verdächtig vorkamen, Detektive zur Überwachung engagiert. Diesen gelang bereits am ersten Tag ihrer Observation der Volltreffer. Anstatt krank daheim zu liegen, ließ sich der 20-Jährige gegen Mittag abholen und besuchte ein Kaffeehaus. Erst am frühen Morgen kehrte er nach Hause zurück.
Um sicher zu gehen, wurde der junge Mann noch zwei weitere Tage überwacht. Auch an diesen zeigte er offensichtlich, dass er seine Krankheit nur vorgetäuscht hatte. Es erfolgte eine umgehende Kündigung des Dienstverhältnisses.
Der Arbeitgeber klagte den ehemaligen Mitarbeiter ebenfalls auf die Erstattung der Detektivrechnung in Höhe von €7.983,30.
Der Fall zog durch die Instanzen wo letztlich sogar der OGH zugunsten des Arbeitgebers entschied.
Sie sehen es lohnt sich entschlossen gegen Personen, die das Unternehmen schädigen konsequent vorzugehen!
Denn falsche Arbeitszeitaufzeichnungen, Mitarbeiterdiebstähle und Krankenstandsmissbrauch sind keine Kavaliersdelikte.