Arbeitsrechtliche Obliegenheitsverletzungen

Die Verstöße gegen Obliegenheiten durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzeugen einen nicht unerheblichen volkswirtschaftlichen Schaden und sind so alt wie das Arbeitsrecht selbst.

Die Verstöße finden hier auf beiden Seiten statt! Bei einer beabsichtigten Rechtsdurchsetzung muss aber klar sein, dass den Beweislastregeln folgend, die Beweise stark genug sein müssen, um eine Verurteilung der Gegenseite zu erwirken. Es sollte auch beachtet werden, dass der Erfahrung nach sozial schwächere, in der Regel der Arbeitnehmer hier leicht im Vorteil ist. Aus diesen Gründen kommt der Beweismittelqualität (ein Beweis muss gerichtsverwertbar sein) ein besonderer Stellenwert zu.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Covid19 erlangt das Homeoffice Beliebtheit – eine zunehmende Anzahl der Dienstnehmer arbeitet derzeit häufiger in den eigenen 4 Wänden als im Betrieb des Arbeitgebers. Jedoch wird hier meist unterschätzt, dass auch hier das Arbeitsrecht, Rechte und Pflichten, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitsgeber, gelten. In der Durchsetzung seiner Rechte steht der Arbeitgeber hier vor zusätzlichen Herausforderungen. Das „Home Office“ befindet sich nämlich für gewöhnlich in der Privatwohnung/Privathaus des Arbeitnehmers, was eine Dienstaufsicht nur in begrenztem Umfang ermöglicht.

Wo können wir Ihnen hier helfen? Ein paar beispielhafte Verstöße haben wir für Sie zusammengefasst:

Auf Arbeitnehmerseite:

  1. Falsche Arbeitszeitaufzeichnungen
  2. Krankenstandsmissbrauch
  3. Unerlaubte Nebenbeschäftigung bzw. „Pfuschertätigkeit“.
  4. Unterschlagung und Lagerdiebstähle
  5. Verstoß gegen Konkurrenzverbote
  6. Mobbing in all seinen Ausprägungen

Auf Arbeitgeberseite:

  1. Nichtbezahlung von Mehr-/Überstunden und Kilometergeld für den Gebrauch des Privatfahrzeuges.
  2. Verweigerung der Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krankenstand
  3. Unerlaubte ständige Überwachung mit Kameras usw. der Mitarbeiter.
  4. Mobbing in all seinen Ausprägungen

Wir die Sentinel Group können hier den geschädigten mit all unserer Expertise und Erfahrung in Aufklärung und Beweismittelbeschaffung (nicht selten führen hier Observationen zum Ziel) zur Seite stehen, um der rechtlichen Vertretung die notwendigen Informationen, die sie zur Rechtsdurchsetzung benötigt bereitzustellen.

Im Erfolgsfall sind die hierfür aufgelaufenen Kosten regressierbar, der Gegenseite gegenüber einklagbar.

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung – persönlich oder via Videokonferenz – bei welchem wir die Herausforderungen Ihres Unternehmens, mit möglichen Lösungsansätzen besprechen.

Zögern Sie nicht, uns bei Bedarf zu kontaktieren! Sie erreichen uns telefonisch unter +43(0) 02167 405041 oder per Mail an mail@sentinel-group.com.