Wirtschaftskriminialität: Betrug-, Unterschlagungs- und Korruptionsdelikte

Wirtschaftskriminalität hat viele Facetten und kann oftmlas durch Ermittler aufgedeckt werden. 

 

Was fällt unter Wirtschaftskriminalität?

Unter Wirtschaftskriminalität fallen Vergehen wie Betrugs-, Unterschlagungs- und Korruptionsdelikte. Darunter fallen unter anderem auch Markenrechtsverletzungen bzw. Produktpiraterie und andere wettbewerbsrechtliche Verstöße, Bilanzmanipulation, Unterschlagung und vieles mehr. Heutzutage werden solche Delikte immer öfter durch nicht behördliche Ermittlungsverfahren aufgeklärt. Diese Methode soll allfällige Reputationsrisken durch mediale Berichterstattung vermeiden. Auch in diversen anderen Bereichen kommt unser Unternehmen erst an diesem Punkt zum Einsatz. Speziell in Fällen wo die Möglichkeiten eines Anwaltes ausgeschöpft sind und/oder die Staatsanwaltschaft noch nicht ermittelt.

  

Behördliche Ermittlungen zu Wirtschaftskriminalität verlaufen oftmals erfolgslos

Die Erfahrung aus unzähligen Präzedenzfällen zeigt, dass behördliche Ermittlungen zu Wirtschaftskriminalität sehr oft im Sande verlaufen. Häufig ist der zu bearbeitende Fall nur einer von vielen, oder es stehen nur begrenzte Ressourcen zu dessen Aufklärung zur Verfügung.

 

Vorgehensweise bei Ermittlungen zu Wirtschaftskriminalität

Unsere bestens geschulten, verdeckten Ermittler observieren die Verdächtigen und interagieren auch gegebenenfalls mit Ihnen. Ergänzt wird diese Vorgehensweise durch solide IT-Forensik und einer gründlichen Recherche. Diese beinhaltet eine qualitativ hochwertige Open Source Intelligence für die unser Unternehmen die notwendigen Software Tools und Personal zur Verfügung hat.

In vielen Fällen gehen diese Ermittlungen bei Bedarf direkt in die Stufe des Asset Recovery/Asset Tracing über, um abhanden gekommene Werte wiederzubeschaffen.