Unlauterer Wettbewerb

Was ist unlauterer Wettbewerb? Unter unlauteren Wettbewerb fallen alle Aktivitäten von Unternehmen oder Organisationen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die gegen die guten Sitten verstoßen. In vielen Fällen entsteht den geschädigten Mitbewerbern ein erheblicher Schaden. Wir helfen Ihnen im Fall eines Verstoßes, Vorwürfe schlüssig zu beweisen, ermitteln effizient und liefern gerichtsverwertbare Beweise.

Unter UWG zählen unter anderem:

  • den Absatz eines Konkurrenten zu behindern
  • Arbeitnehmer systematisch abzuwerben
  • aggressive und nicht gestattete Methoden im Verkauf (zum Beispiel Cold Calling)
  • die nicht erlaubte Nachahmung von Produkten oder Ware
  • irreführende oder unwahre Angaben in der Werbung durch Mitbewerber
  • vergleichende Werbung, um den Wettbewerber gegenüber Verbrauchern und Kunden schlecht zu machen
  • Rufschädigung
  • Verletzung von Patentrechten

Die Detektivkosten können in den meisten Fällen als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurückverlangt werden.
Wir helfen Ihnen Verstöße gegen das UWG aufzuklären, um daraus entstehende Wettbewerbsnachteile abzustellen und daraus entstehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.