Aufklärung von Markenrechtsverletzungen

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung bzw. ein Markenrechtsverstoß vor?

Das Markenrecht wird verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Zeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke verwenden. In diesem Fall geht es um die Unterscheidungskraft zwischen verschiedenen Marken.

Es kommt häufig vor, dass Mitbewerber bewusst Markenrechtsverletzungen begehen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Empfohlenes Vorgehen bei der Verletzung von Markenrechten

Hier ist es bei der Aufklärung entscheidend, den richtigen Zugang zu den Verdächtigen zu finden. Um diesen zu finden, muss durch verdeckte Ermittler, unter Verwendung von bestehenden oder noch zu etablierenden Netzwerken mit der/dem Zielperson/Zielunternehmen Kontakt aufgenommen werden. Eine über mehrere Generationen nachvollziehbare Legende ist hierfür unerlässlich.

Beschaffung von Beweisen bei Markenrechtsverletzungen

In weiterer Folge muss der Beweis (dieser kann mehrere Formen haben) des Markenrechtsverstoßes erbracht werden, um in weiterer Folge Rechtsansprüche durchsetzen zu können.
Wenn es um Markenrechtsverstöße geht, die eine Dimension außerhalb Europas oder gar in Asien haben, gilt es Vernetzungen in den europäischen Rechtsraum zu finden, um die Beweismittel als Hebel zur Durchsetzung eines vertretbaren Vergleiches verwenden zu können.

Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Markenrechtsverletzungen

Auf diesem Gebiet haben wir in vielen Fällen mitunter auch mit asiatischer Dimension liquide Beweismittel beschafft, die zu erfolgreichen und für den Mandanten tragbaren Vergleichen geführt haben. Diese langjährige Erfahrung macht uns zu einem zuverlässigen Partner auf diesem Gebiet.