Wohnungs- und Mietbetrug

Vermieter, Hauseigentümer und Hausverwaltungen aufgepasst!
 

Wir sind Ihr Partner bei missbräuchlicher Weitergabe von Wohnungen nach §45 MRG und Kategoriezinswohnungen an nicht befugte Dritte. Hierfür haben wir speziell für Vermieter zwei Produkte entwickelt.

1. Projekt 45 Light - Statuserhebung der Bestandsmieter und Wohnungsbenutzer

Bei unserem Produkt Projekt 45 Light werden durch eine optimale Statuserhebung im ersten Schritt sowohl die Verhältnisse der Bestandsmieter aber auch die der vielleicht nicht autorisierten Wohnungsbenutzer im Vorfeld geklärt. Somit kann ein etwaiger Anspruch, sollte er nicht gerechtfertigt sein, bereits beim Ansuchen verworfen werden und mögliche Verstöße abgewendet werden.

Bei den ersten Erhebungen geht es vorrangig um

  • die Erhebung des Bewohner-/Mitbewohnerstatus
  • das Verwandtschaftsverhältnis (Nachkommen des Mieters und deren Nachkommen potenziell Eintrittsberechtigte) zum Mieter
  • die Ermittlung des wirklichen Lebensmittelpunktes der Nachkommen und derer Nachkommen
  • ggf. Zusatzinformationen wie Beruf, Einkommensverhältnisse und versteckte Miet- und Eigentumsverhältnisse (Nebenwohnsitze, Hauptwohnsitze, weitere vermietete Wohnungen)


2. Projekt 45 - Laufendes Monitoring zur Aufdeckung von Verdachtsfällen des Miet-Missbrauchs

Bei unserem Angebot Projekt 45 wird neben der Statuserhebung im nächsten Schritt ein ¼ jährliches Monitoring etabliert, bei dem der Status der Bewohner / Mitbewohner bzw. die Realwohnsitze der ggf. Eintrittsberechtigten und des Mieter selbst, stetig erhoben werden, um so die Veränderung des erhobenen Status klar und nachhaltig dokumentieren zu können. Bereits durch diese regelmäßige Dokumentation während des bestehenden Mietverhältnisses können die meisten Verdachtsfälle ganz klar lokalisiert und geklärt werden.

Die Facetten des Miet-Missbrauchs

In einer Fallstudie in der wir die ersten 100 auf dieses System umgestellten Fälle evaluiert haben, hat sich bereits während der Statuserhebung ein Missbrauch um ca. 10%  bezüglich des §45 MRG nachweisen lassen. Dabei definieren sich die meisten Miet-Missbrauchsfälle wie folgt:

  • Mieter, die bereits eine ganz andere Wohnung bewohnen und ungerechtfertigt Profit aus dem Zinsobjekt ziehen
  • Mieter, deren Kinder Anspruch auf die Wohnung erheben, obwohl sie nicht ansatzweise in oder in der Nähe des Objektes wohnen
  • Mieter, die ihre Wohnung an mehrere Personen, ohne Mietvertrag, untervermieten und die Einnahmen auch nicht versteuern

Vorgehensweise zur Aufdeckung von Betrugsfällen

Im Unterschied zur gängigen Praxis einer ex-post Überprüfung der Anspruchsberechtigung im Anlassfall, sieht unser Ansatz den Aufbau und das Nachhalten einer ex-ante Dokumentation vor.

So können wir einen Betrugsfall oft schon vor Eintritt in den Mietvertrag aufdecken und dadurch ein ggf. langes Verfahren vermeiden. Dem Vermieter, Hauseigentümer oder der Hausverwaltungen wird so ein langes und aufwendiges Prozedere zur Aufklärung des Sachverhaltes erspart und auch der Folgeschaden des Mietverlustes kann in vielen Fällen vermieden werden.

Aktive Prävention – Jetzt handeln

Alle diese Fälle können wir für Sie bereits im Vorfeld klären und Ihnen unnötigen Ärger und Geldverlust ersparen. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Hotline +43 (0)2167/405-041.

Datenschutz ist uns wichtig:

Die Daten werden ausschließlich für den vorgesehenen Zweck im Streitfall durch den AG als Beweismittel vor Gericht verwendet und stehen nicht für andere Zwecke zur Verfügung.

Der Zugriff auf die Daten ist durch interne Prozesse geregelt und lückenlos dokumentiert, somit ist eine missbräuchliche Verwendung oder/und Weitergabe nahezu ausgeschlossen.